Familienrecht.
Gerade im Familienrecht können Sie bestimmte Konflikte mit einer frühzeitigen Beratung durch einen Anwalt verhindern – möglichst vor einer Trennung oder Scheidung. Auf diese Weise vermeiden Sie auch negative finanzielle und rechtliche Folgen, wie etwa beim Unterhalt.
Sind – vor allem im Rahmen einer Scheidung, oder wenn es um Unterhalt geht – Kinder betroffen, erfordert dies ein besonders großes Einfühlungsvermögen. Hier bringe ich mich mit Fingerspitzengefühl und umfassender Erfahrung ein. Bezüglich des Sorgerechts und Umgangsrechts spricht unser Familienrecht übrigens eine deutliche Sprache: Das Wohl der Kinder steht absolut im Vordergrund.
Themen im Familienrecht
Hierfür bin ich
Ihre Spezialistin
Als Fachanwältin berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen, die das Familienrecht betreffen. Hierzu gehören unter anderem die nachfolgend aufgeführten Leistungen – Achtung, jetzt kommt der eine oder andere juristische Fachausdruck aus dem Familienrecht. Sprechen Sie mich gezielt darauf an, wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen:
- Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen
- Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung
- Beantragung der Durchführung des Versorgungsausgleichs
- Berechnung und Durchführung des Zugewinnausgleichs
- Gestaltung von Eheverträgen zu Beginn oder während der Ehe
- Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarung
- Fragen zum Güterstand: Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft
- Anfechtung der Vaterschaft
- Abänderung von Unterhaltstiteln
- Erstellen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.
Wilhelm Busch
Dichter und Zeichner
Warum ich tun darf, was ich tue.
Fachanwalt Familienrecht
Durch die Verleihung des Fachanwaltstitels im Bereich des Familienrechts habe ich meine Fachkenntnisse sowie Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen. Für diesen Titel ist es für einen Rechtsanwalt erforderlich, die entsprechende Fachanwaltsausbildung erfolgreich abzuschließen und innerhalb von drei Jahren mindestens 120 eigene Fälle vor dem Hintergrund Familienrecht außergerichtlich sowie vor Gericht abzuschließen und zu dokumentieren.
- Fachanwaltliche Ausbildung für Familienrecht
- Nachweis von mind. 120 eigenen familienrechtlichen Fällen
- Regelmäßige fachanwaltliche Fortbildungen
Kostenlose Ersteinschätzung
Füllen sie das Formular aus und schildern Sie kurz, worum es bei Ihrem Fall geht.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden (mit Ausnahme an Wochenenden und Feiertagen) eine kurze Rückmeldung per E -Mail oder einen Telefonanruf, in dem ich Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Falles sowie die gegebenenfalls entstehende Gebühren einer anwaltlichen Beratung bzw. der danach folgenden Vertretung darstellen.
Bitte beachten Sie, dass ich uns im Rahmen dieses Angebots nur zu Sachverhalten aus dem Bereich des Familienrechts äußern kann.
Interessenten, die bereits anwaltlich vertreten sind, muss ich – aufgrund des Umfangs derartiger Anfragen – leider auf die kostenpflichtige Erstberatung verweisen.
Weiter kann ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Beratung oder Vertretung voraussichtlich übernehmen wird.
Danach entscheiden Sie, ob Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten.
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